A) ZUCHTPROGRAMM

 


§ 1 Zweck und Geltungsbereich der Zuchtbuchordnung

  1. Die Zuchtbuchordnung regelt die ordnungsgemäße Durchführung der Zucht aller im Verband eingetragenen Zuchtpferde im Rahmen und nach Maßgabe des American Appaloosa Horse Club, im folgenden Text kurz ApHC genannt.
  2. Der örtliche Geltungsbereich der Zuchtbuchordnung (Zuchtgebiet) erstreckt sich auf die vom Verband betreuten Bundesländer und vom Verband anerkannte und betreute Zuchtpopulationen außerhalb der Bundesländer.
  3. Der sachliche Geltungsbereich der Zuchtbuchordnung (Zuchtpopulation) erstreckt sich auf das vom Verband betreute amerikanische Appaloosa Horse.
  4. Dem Zuchtprogramm sowie den sonstigen Regeln der Zuchtbuchordnung und den in ihrem Rahmen ergangenen Maßnahmen sind alle Mitglieder des Verbandes unterworfen.
  5. Grundlage der Zuchtbuchordnung ist, unter Berücksichtigung der EU Richtlinien sowie der Gesetzgebung des Bundes und der Länder das jährlich erscheinende Regelbuch (Official Handbook) des Appaloosa Horse Club – ApHC, Moscow/Idaho und wird als Mindestanforderung herangezogen.

 


§ 2 Zuchtziele der Zuchtpopulation

  1. 1.In Rahmen des vom Tierzuchtgesetz vorgegebenen Zwecks zur Erhaltung und Verbesserung der Pferdezucht mit der Absicht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erzeugnisse zu erhöhen, wird beim amerikanischen Appaloosa-Horse allgemein folgendes Zuchtziel verfolgt:
    Es wird ein vielseitig verwendbares Pferd gezüchtet, welches sowohl für die Freizeit als auch für den Turniersport gleichermaßen geeignet ist. Neben der korrekten Ausprägung der Körperformen und rassetypischen Bewegungen soll das Pferd eine harte Konstitution, Ausdauer, Gesundheit und Genügsamkeit besitzen. Besonderer Wert wird auf gute Charaktereigenschaften und ein gutartiges Temperament gelegt, da alle Pferde am Halfter geführt, geritten oder gefahren werden.
  2. Rassebeschreibung
    Rasse:  Appaloosa
    Herkunft:  Nordamerika
    Größe:  142 - 165 cm Widerristhöhe (Stockmaß)
    Farben:  Alle außer Albinos oder Cremellos
    Äußere Merkmale:  Fleckung oder Fellzeichnung über den ganzen Körper oder im hinteren Bereich (keine Scheckung), rosa-graue Pigmentierung der Haut, sichtbar weiße Umgebung 
    der Iris in Normalstellung des Auges, vertikal gestreifte Hufe
    Gebäude:
    Kopf: Edel mit gerader Nasenlinie, kleine bis mittelgroße Ohren, weit auseinanderliegend, große, freundliche Augen
    Hals: leicht im Genickansatz, genügend lang, beweglich
    Körper: dem Quadrattyp angenähert, mit langer, schräger Schulter, kurzem Rücken, langer Kruppe, gut ausgeprägter, nicht zu hoher Widerrist, der weit in den Rücken hinein- reicht, genügend Brustbreite, nicht zu lange Beine, starke Bemuskelung, besonders der Hinterhand
    Fundament: trocken, korrekt, nicht zu kleine Gelenke, kurze Röhrbeine, harte Hufe
    Bewegungsablauf: elastisch mit weicher Rückentätigkeit, korrekt, taktmäßig, mit gutem Schub aus der Hinterhand
    Einsatzmöglichkeiten: Handliches Familienpferd, geeignet für alle Disziplinen des Reit- und Fahrsports
    Besondere Merkmale:Gutartiges, freundliches Wesen, angenehmes Temperament, nervenstark und intelligent


§ 3 Zuchtmethode

  1. Das vom Verband verfolgte Zuchtziel sollte grundsätzlich mit der Methode der Reinzucht und durch Selektion erreicht werden.
  2. Reinzucht ist die Paarung der innerhalb der vom Verband anerkannten, registrierten Appaloosa-Population.
  3. Die Hereinnahme von Genen anderer Rassen (Kreuzung) wird nicht ausgeschlossen, zugelassen sind jedoch nur jene, die im Regelbuch (Handbook) des ApHC sind

 


§ 4 Selektionsmethode

  1. Die Verbesserung der Zucht erfolgt durch systematische Auswahl.
  2. Pferde werden nur dann eingetragen wenn:
    die Abstammung den nachfolgenden oder im Einzelfall normierten Anforderungen genügt und dies vor der Eintragung in der jeweiligen erforderlichen und geforderten Form nachgewiesen wird (gemäß ApHC-Regelbuch).
  3. Als weitere Selektionsmerkmale werden bewertet:
    die Zuchtleistung durch Erfassung der Nachzucht unter besonderer Beachtung der Abfohlergebnisse und der Zuchtjahre,
  4. die Nachkommensleistung aus Zuchtschauen (Haltershow) und Turnieren (Performance-Klassen)
  5. Maßgeblich für die Beurteilung der äußeren Erscheinung und der inneren Eigenschaften sind die auf Zuchtschauen (Haltershow) und Turnieren (Performance-Klassen) erreichten Ergebnisse (Punkte).